FAQ Trinkwasserhygiene & Wasseranalyse

„Der kommunale Wasserversorger überprüft tatsächlich in vorgeschriebenen Intervallen und Umfängen und ist auch verpflichtet, bei Überschreitungen entsprechende Maßnahmen einzuleiten. Allerdings gilt seine Zusage definierter Lieferqualität nur bis zur Wasseruhr! Für den Zustand der Hausanlage zeichnet er nicht mehr verantwortlich! Die Trinkwasserverordnung schreibt aber einwandfreie und überprüfte Qualität bis zu jedem Entnahmepunkt vor. Daher reicht es nicht, wenn der Wasserversorger allein seiner Verpflichtung nachkommt.“

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