WASSER NACH DEM SHUTDOWN: TIPPS ZUR RECHTSSICHEREN WIEDERINBETRIEBNAHME

In den kommenden Wochen fahren tausende Betriebe ihre Trinkwasseranlagen nach wochenlangem Stillstand wieder hoch. Wer dabei nicht richtig handelt, geht ein hohes gesundheitliches und rechtliches Risiko ein. Die zertifizierte Trinkwasser-Hygienetechnikerin Doris Wirth gibt Tipps, wie man diese Aufgabe am besten bewältigt.

Geschäfte, Gastronomiebetriebe, Schulen, Campingplätze, Zweitwohnsitze, Freizeiteinrichtungen, Hotels, Reha-Zentren und Kuranstalten, aber auch Industriebetriebe sind zur Eindämmung von Covid-19 seit Wochen geschlossen. Wenn es keine automatische Spülung oder einen Spülplan für das gesamte Gebäude gibt, steht das Wasser in den Leitungen. Stagnation lässt im Wasser und an den Innenseiten der Rohre Bakterien wachsen, die unter bestimmten Umständen schlimme gesundheitliche Folgen haben. Auch ein eingeschränkter Betrieb kann sowohl das Warmwasser, als auch das Kaltwasser verkeimen lassen. Betreiber und Vermieter von Gebäuden müssen daher im Zuge der Wiederinbetriebnahme der Trinkwasseranlage geeignete Maßnahmen setzen, damit Legionellen, Pseudomonaden und andere Tierchen keine Chance haben. Besonders gemein: Sowohl Covid-19 als auch Legionella spp. verursachen beim Einatmen Lungeninfekte. Eine doppelte Infektion kann somit das Risiko für die Betroffenen dramatisch erhöhen.Trinkwasserhygieneexpertin Doris Wirth hat acht Tipps für Vermieter und Betreiber von Gebäuden, die in den letzten sechs Wochen nicht benutzt wurden.

  1. Checken Sie die Leitungstechnik
    Prüfen Sie, ob die Trinkwasserleitung in der stillgelegten Einrichtung über eine automatische Zirkulation verfügt. In diesem Fall sind Sie wahrscheinlich auf der sicheren Seite und können mit einfachen Maßnahmen, bei großen Anlagen am besten zusammen mit einem Expertenteam, die Trinkwasseranlage wieder in Betrieb nehmen
  2. Checken Sie den Spülplan
    Wenn keine automatische Zirkulation vorliegt, sollte es zumindest einen Spülplan für das gesamte Gebäude geben. Prüfen Sie, ob die Leitungen vollständig an allen Auslässen regelmäßig – also mindestens alle 72 Stunden – während der Stilllegung gespült worden sind. Überprüfen Sie, ob im Spülplan auch wirklich alle Auslässe erfasst worden sind. Unter Auslass versteht man jeden Wasserhahn, jeden Schlauchanschluss, jedes WC und jeden Duschkopf, jeden Waschmaschinenanschluss und jede Bassena am Gang.
  3. Wenn Sie unsicher sind, fragen Sie einen Experten
    Sind Sie unsicher, ob die Zirkulation in Betrieb war oder der Spülplan eingehalten wurde? Dann wenden Sie sich an einen Experten, um das Risiko einer Verkeimung anhand der vorhandenen Informationen einschätzen zu lassen.
  4. Eine Wasserprobe schafft Sicherheit
    Sollte ein Verkeimungsrisiko festgestellt werden, ist eine Beprobung des Trinkwassers auf Legionella spp. nach ON ISO 11731 und andere Keime durch einen akkreditierten Probenehmer notwendig. Lassen Sie bei dieser Gelegenheit die Trinkwasseranlage insgesamt auf technische Mängel überprüfen. Das betrifft die Anordnung, Ausführung und das Material der Rohrleitungen und der Ventile, aber auch den Zustand des hauseigenen Wasserfilters
  5. Verbessern und erleichtern Sie künftige Probeentnahmen
    Lassen Sie gut zugängliche Probenahmeventile an den richtigen Stellen setzen, damit die periodischen Beprobungen auch aussagekräftige Werte liefern. Richtig gesetzte Ventile erlauben in vielen Fällen bessere Aussagen über das gesamte System. Damit können Kosten in der Wartung und Instandhaltung eingespart werden
  6. Sanieren Sie verkeimtes Wasser durch ein befugtes Unternehmen
    Wird eine Verkeimung festgestellt, ist das kein Weltuntergang. Die Sanierung einer Trinkwasseranlage kann sowohl thermisch als auch chemisch erfolgen. Je nach Umfang und Art der Verkeimung kommen entsprechende Methoden zum Einsatz. Die Sanierung muss durch ein befugtes Unternehmen erfolgen. Aber Achtung: Diese Maßnahmen verzögern die Inbetriebnahme. Daher ist rechtzeitiges Beproben sehr wichtig.
  7. Vermeiden Sie rechtliche Risiken
    Der Betreiber haftet gegenüber dem Nutzer für gesundheitliche Schäden, die durch die Verkeimung der Trinkwasseranlage entstanden sind. Für Befundung und Freigabe der Trinkwasseranlage zur Nutzung ist es daher ratsam, ein akkreditiertes Ingenieurbüro oder einen Ziviltechniker zu beauftragen, egal ob eine Sanierung notwendig war oder nicht.
  8. Ziehen Sie Schlüsse für die Zukunft.
    Um für den zukünftigen gesunden und rechtssicheren Betrieb gerüstet zu sein, ist die periodische Beprobung, zusammen mit einem Spül- und Wartungsplan für die Trinkwasseranlage, eine gute Idee. Eine regelmäßige Risikobewertung kann bei Großanlagen den Aufwand und die Kosten optimieren.

Dieser Artikel ist am 29.04. in der Zeitschrift „Wiener Wirtschaft“ erschienen.
https://news.wko.at/news/wien/Wasser-nach-dem-Shutdown:-Tipps-zur-rechtssicheren-Wiederin.html

Susanne Draxler

Susanne Draxler

Diplomingenieurin für Technische Chemie, selbständige planende und beratende Ingenieurin für Technische Chemie und Technischen Umweltschutz; qualifizierte Trinkwasser-Hygienetechnikerin, qualifizierte Trinkwasser-Probenehmerin, rückbaukundige Person nach Recycling-Baustoffverordnung.